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Einladung zur ordentlichen Jugendversammlung

Komm auch du zum FCR

Freitag, 02.06.2023
18:30 Uhr

Ort: Vereinsheim des FC Rumeln-Kaldenhausen 1955 e.V.
1. Bericht des Jugendvorstandes
2. Wahl des Jugendvorstandes bestehend aus
a. Abteilungsleiter/in
b. Fußballjugendobmann/-frau
c. Jugendgeschäftsführer/in
d. Kassenwart/in
e. Pressewart/in
f. Jugendsprecher/in
3. Sonstiges

Zusammensetzung der Jugendversammlung:
1. Jugendvorstand
2. alle jugendlichen Mitglieder des Vereins (Fußballabteilung) ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.
3. alle Mitarbeitenden der Jugendabteilung.

Kinder und Jugendliche haben ab dem 12. Lebensjahr aktives Wahlrecht. Mitglieder des Jugendvorstandes müssen bei ihrer Wahl mindestens 18 Jahre alt und
geführtes Vereinsmitglied des FC Rumeln-Kaldenhausen 1955 e.V. sein. Der/die Jugendsprecher/in muss bei der Wahl mindestens 14, aber noch unter 18 Jahre
sein.
gez. Jugendvorstand